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LAG Köln Urteil v. - 5 Sa 422/08

Gesetze: Gehaltstarifvertrag Einzelhandel NRW

Leitsatz

1. Die allgemeinen Merkmale einer tariflichen Vergütungsgruppe sind erfüllt, wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiele zu dieser Vergütungsgruppe genannt sind (im Anschluss an ).

2. Wird eine Arbeitnehmerin aufgrund einer Anweisung der Personalleitung als Kassenaufsicht eingeplant, übt sie entsprechende Tätigkeiten aus und wird sie auch in einem Bericht der Unternehmensrevision als Kassenaufsicht bezeichnet, erfüllt sie die Voraussetzungen des Tätigkeitsbeispiels Kassenaufsicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAD-07260

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