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LAG Köln Urteil v. - 5 Sa 444/08

Gesetze: BGB § 613 a

Leitsatz

Der Übergang eines Betriebsteils i.S.d. § 613 a BGB setzt voraus, dass bereits beim früheren Betriebsinhaber der Betriebsteil eine organisatorisch abgegrenzte Einheit war und seine Identität nach dem Übergang bewahrt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAD-07267

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