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LAG Köln Beschluss v. - 9 TaBV 34/05

Gesetze: BetrVG § 77 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Ansprüche des Betriebsrats aufgrund einer Betriebsvereinbarung über die Einführung eines elektronischen Zeitdatenmanagement-Systems, dass die gespeicherten Daten über Arbeitsbeginn und Arbeitsende nicht zur Verhaltenskontrolle, insbesondere nicht zur Begründung von Abmahnungen, Versetzungen oder Kündigungen verwandt werden.

Fundstelle(n):
OAAAD-07889

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