Gesetze: Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 1 Abs. 1; Protokollerklärung zu § 1 Abs. 1 Satz 1; Protokollerklärung zu § 17 Abs. 7; TzBfG § 4 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1; TVöD § 30 Abs. 5
Leitsatz
Eine Unterbrechung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA iVm. der zugehörigen Protokollerklärung liegt stets dann vor, wenn ein Arbeitsverhältnis länger als einen Monat nicht bestanden hat. Ein möglicher sachlicher Zusammenhang zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen ändert daran nichts. Maßgeblich ist allein die Dauer der Unterbrechung.