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BFH Urteil v. - II R 22/07

Gesetze: ErbStG § 14 Abs. 1, ErbStG § 25 Abs. 1 Satz 1

Steuerberechnung bei einem Vorerwerb, der mit nicht abziehbarer Belastung beschwert ist

Leitsatz

Ist ein Erwerb nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG mit einem früheren Erwerb zusammenzurechnen, der mit einer nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG nicht abziehbaren Belastung beschwert ist, ist der Vorerwerb mit dem Bruttowert, d.h. ohne Berücksichtigung der Belastung, anzusetzen. Dieser Bruttowert ist auch der Berechnung der nach § 14 Abs. 1 Satz 2 ErbStG abziehbaren fiktiven Steuer zugrunde zu legen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 587 Nr. 4
IAAAD-08059

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