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BFH Beschluss v. - IV B 121/08

Gesetze: FGO § 48 Abs. 1 Nr. 4, FGO § 60 Abs. 3, FGO § 135 Abs. 2, AO § 45

Klagebefugnis eines Mitunternehmers nach § 48 Abs. 1 FGO geht auf Erben über; Haftung der Erben für die Zahlung der Einkommensteuer, die sich aus dem Gewinnanteil des Erblassers ergibt; Kostenentscheidung für ein erfolgloses Beschwerdeverfahren

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 604 Nr. 4
DAAAD-08065

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