Rechtsfehlerhaft unterlassene Verbindung von Klageverfahren als
Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens; einheitliche Entscheidung
über die Zurechnung eines Gewinns zum Sonderbetriebsergebnis eines oder
aller Mitunternehmer einer Personengesellschaft; Ausgleich für die von
einer Personengesellschaft gebildete Pensionsrückstellung durch die
Erfassung von Sondervergütungen in der Sonderbilanz des begünstigten
Gesellschafters
Leitsatz
Der Ausgleich für die von einer Personengesellschaft gebildeten Pensionsrückstellungen hat grundsätzlich durch die Erfassung von Sondervergütungen in der Sonderbilanz des begünstigten Gesellschafters zu erfolgen. Allerdings könnte auch eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag steuerlich anzuerkennen sein, nach der die Gewinnverteilung hinsichtlich des Rückstellungsaufwands in der Gesamthandsbilanz so erfolgt, dass dieser Aufwand nur auf den begünstigten Gesellschafter entfällt und dadurch ein Ausgleich für die Aktivierung in der Sonderbilanz dieses Gesellschafters geschaffen wird.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 755 Nr. 13 BFH/NV 2009 S. 581 Nr. 4 EStB 2009 S. 130 Nr. 4 GmbHR 2009 S. 388 Nr. 7 KÖSDI 2009 S. 16433 Nr. 4 StBW 2009 S. 5 Nr. 9 XAAAD-08067