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BFH Beschluss v. - VIII B 14/08

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 108

Widersprüchliche Tatbestandsfeststellung kein Zulassungsgrund; keine grundsätzliche Bedeutung von Einzelfallfragen; nach Ablauf der Begründungsfrist erhobene weitere Rüge unbeachtlich

Fundstelle(n):
IAAAD-08072

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