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BFH Beschluss v. - IX B 111/08

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 76, FGO § 96

Verletzung der Sachaufklärungspflicht wegen Übergehens von Beweisanträgen; Unterlassen eines Hinweises gemäß § 76 Abs. 2 FGO kein Verfahrensmangel; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; kumulative Begründung der Entscheidung

Fundstelle(n):
CAAAD-08074

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