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BFH Beschluss v. - IX B 124/08

Gesetze: EStG § 21, WEG § 10

Beiträge zur Instandhaltungsrücklage bei Verausgabung als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz

Die an den Verwalter gezahlten Beiträge zur Instandhaltungsrücklage sind nicht bereits mit der Abführung an diesen, sondern erst bei Verausgabung der Beträge für Erhaltungsmaßnahmen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Etwas anderes folgt auch nicht aus der Einfügung der Regelungen in § 10 Abs. 6, 7 WEG in der Fassung vom .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 571 Nr. 4
DStRE 2009 S. 524 Nr. 9
AAAAD-08079

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