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BFH Urteil v. - IX R 19/08

Gesetze: EStG § 23 Abs. 3 Satz 9, EStG § 10d Abs. 4, EStG § 52 Abs. 39 Satz 7, AO § 181, AO § 182

Durchführung eines Feststellungsverfahrens über den verbleibenden Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 EStG nicht erst in dem Veranlagungszeitraum in dem der Steuerpflichtige positive Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 584 Nr. 4
RAAAD-08082

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