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BFH Urteil v. - IX R 58/07

Gesetze: EigZulG § 2 Abs. 1, EigZulG § 4 Satz 1, EigZulG § 9 Abs. 2

Neuherstellung einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 EigZulG

Leitsatz

Eine neue Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG wird hergestellt, wenn im Rahmen der Sanierung einer großen Wohnung unter Verwendung der vorhandenen Bausubstanz bisher nicht vorhandene baulich getrennte und in sich abgeschlossene Wohneinheiten hergestellt und damit zwei neue Wohnungen geschaffen werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 552 Nr. 4
BAAAD-08083

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