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BFH Urteil v. - IX R 65/07

Gesetze: FördG § 4 Abs. 3, HGB § 255 Abs. 1

Begriffe von Anschaffung und Herstellung i.S. von § 255 HGB gelten auch für das FördG

Leitsatz

Die Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG kann der Steuerpflichtige nur bei Herstellungskosten, die für nachträgliche Herstellungsarbeiten im Sinne des § 3 Satz 1 FördG aufgewendet worden sind, und bei Anschaffungskosten, die auf Modernisierungsmaßnahmen und andere nachträgliche Herstellungsarbeiten im Sinne des § 3 Satz 2 Nr. 3 FördG entfallen, in Anspruch nehmen, nicht aber, wenn er ein abnutzbares unbewegliches Wirtschaftsgut anschafft oder neu herstellt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 552 Nr. 4
LAAAD-08084

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