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Umsatzsteuervordrucke;
Muster des Umsatzsteuerheftes (Vordruckmuster USt 1 G)
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Das auf Grund der Ermächtigung in § 22 Abs. 5 UStG durch /(BStBl 1981 I S. 312) eingeführte und zuletzt durch /(BStBl 2004 I S. 870) geänderte Vordruckmuster USt 1 G – Umsatzsteuerheft – wird redaktionell angepasst.
(2) Umsatzsteuerhefte sind ab sofort entsprechend dem beiliegenden Muster herzustellen.
(3) Die bisherigen Vordrucke können aufgebraucht werden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Anlage MUSTER DES UMSATZSTEUERHEFTES
1. Umschlagseite 1
Finanzamt …………………………………
Steuernummer …………
Umsatzsteuerheft
Das Umsatzsteuerheft enthält folgende Abschnitte:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Abschnitt I | (Seiten 10 bis 35) für die Aufzeichnung der Lieferungen
und sonstigen Leistungen des Unternehmers |
Abschnitt II | (Seiten 36 bis 71) für die Aufzeichnung der Lieferungen
und sonstigen Leistungen sowie der Einfuhren aus dem Drittlandsgebiet für das
Unternehmen |
Abschnitt III | (Seiten 72 bis 83) für die Aufzeichnung der
i... |