Auch bei einem im Insolvenzverfahren vollzogenen Betriebsübergang kann ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gegen den Betriebserwerber bestehen, wenn sich die Prognose des kündigenden Insolvenzverwalters, bei Ablauf der Kündigungsfrist könne er den Arbeitnehmer wegen der beabsichtigten Betriebsstilllegung nicht mehr weiterbeschäftigen, noch während des Laufs der Kündigungsfrist als falsch erweist (teilweise Abweichung vom BAG, Urt. V. - 8 AZR 324/97, BAGE 90,260).