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LAG Nürnberg Urteil v. - 3 Sa 333/07

Gesetze: BGB § 305; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; BGB § 310 Abs. 4 Satz 1; KSchG § 2

Leitsatz

Eine vorformulierte Vorbehaltsklausel, die dem Arbeitgeber das Recht einräumt, von ihm vorgegebene Arbeitsbedingungen einseitig abändern zu können, ist als unangemessene Benachteiligung i.S. von § 307 BGB anzusehen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
LAAAD-08703

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