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LAG München Urteil v. - 4 Sa 394/07

Gesetze: GewO § 106; BGB § 315

Leitsatz

Wirksame Versetzung einer Arbeitnehmerin/Telefonverkäuferin nach 14-jähriger Tätigkeit im eigenen Homeoffice in Berlin nach Baierbrunn/München. Verhaltensbedingte Kündigung wegen dauerhafter und mehrfach abgemahnter signifikanter Unterschreitung/Nichteinhaltung einer - insgesamt rechtmäßigen - Weisung des Arbeitgebers im Bereich des Telefonmarketings (auch: Maßregelungsverbot gemäß § 612a BGB, Gleichbehandlungsgrundsatz).

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAD-08814

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