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LAG München Beschluss v. - 6 TaBV 40/06

Gesetze: BetrVG § 1 Abs. 2; BetrVG § 18 Abs. 2

Leitsatz

Grundlegende Voraussetzung für das Bestehen eines Gemeinschaftsbetriebs ist der Einsatz von Arbeitnehmern und der Betriebsmittel mehrerer Unternehmen durch eine einheitliche Leitung auf der Grundlage einer wenigstens stillschweigend getroffenen Vereinbarung (vgl. - AP Nr. 23 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).

Fundstelle(n):
YAAAD-09205

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