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LAG Niedersachsen Urteil v. - 9 Sa 1894/06

Gesetze: BGB § 307 Abs. 1; BGB § 618; BGB § 619

Leitsatz

Eine Regelung in einem Formulararbeitsvertrag, nach der pauschalierte Kosten für die Reinigung und Wiederbeschaffung arbeitgeberseitig gestellter Berufskleidung auch für Zeiträume erhoben werden, in denen der Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleitung befreit (Urlaub, Krankheit) oder nicht verpflichtet ist, die Berufskleidung zu tragen, verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
CAAAD-09409

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