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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 32/07 EFG 2009 S. 689 Nr. 9

Gesetze: UStG § 13 b, UStG § 25

Reverse-Charge-Verfahren

Leitsatz

Der Anwendung des § 13 b Abs. 2 UStG steht nicht entgegen, dass der Leistungsempfänger selbst im Ausland ansässig ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1262 Nr. 20
EFG 2009 S. 689 Nr. 9
SAAAD-09528

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