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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 165/07 EFG 2009 S. 614 Nr. 8

Gesetze: KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, KStG § 4, SGB V § 194

Betrieb gewerblicher Art einer gesetzlichen Krankenkasse

Leitsatz

Die gesetzlichen Krankenkassen üben mit der Vermittlung von privaten Zusatzversicherungsverträgen zwischen ihren Versicherten und privaten Krankenversicherungsunternehmen gemäß § 194 Abs. 1 a SGB V keine hoheitliche Tätigkeit aus und erbringen mit der Vermittlungsleistung eine wettbewerbsrelevante Dienstleistung im Rahmen eines steuerpflichtigen Betriebes gewerblicher Art.

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Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 614 Nr. 8
JAAAD-09531

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