Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - X R 24/08

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 11, EStG § 9, EStG § 33

Verrechnung von erstatteter Kirchensteuer mit gezahlter Kirchensteuer; keine Anwendung des § 11 EStG bei Erstattung von Sonderausgaben

Leitsatz

1. Erstattete Kirchensteuer ist mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen. Ein Erstattungsüberhang ist in das Zahlungsjahr zurückzutragen. Bei der Verrechnung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer im selben Steuerabschnitt wird nicht danach unterschieden, ob die Erstattung ihren Rechtsgrund in der fehlenden Beitragspflicht oder in einer Betragsermäßigung hat.
2. Auch bei außergewöhnlichen Belastungen sind spätere Belastungsminderungen im ursprünglichen Abzugs(Aufwands)jahr zu korrigieren.

Fundstelle(n):
ZAAAD-09851

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank