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BFH Urteil v. - I R 90/07

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2, FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 60 Abs. 3, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a

Klagebefugnis bei vollbeendeter Personengesellschaft; Unterlassung der Beiladung eines Dritten bei offensichtlich unzulässiger Klage

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 588 Nr. 4
HAAAD-09857

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