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BFH Beschluss v. - IV B 20/08

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, EStG § 7 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 4

Zu den Darlegungserfordernissen des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung; Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und nachträglichen Herstellungskosten

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAD-09864

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