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BFH Urteil v. - IX R 23/08

Gesetze: EStG § 2a Abs. 2

Auf einem Datenträger verkörperte Standardsoftware ist Ware i.S. des § 2a Abs. 2 EStG

Leitsatz

Waren im Sinne von § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG sind jedenfalls körperliche Gegenstände. Darunter fällt auch die auf einem Datenträger verkörperte Standardsoftware (hier: Internet-Infrastruktursoftware (Reality-Server) zur Nutzung und Ansicht von 3-D-Darstellungen).

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 562 Nr. 4
TAAAD-09892

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