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BGH Urteil v. - IX ZR 217/07

Gesetze: InsO § 91; InsO § 95 Abs. 1; InsO § 96 Abs. 1; GenG § 22 Abs. 4; GenG § 73

Leitsatz

Eine Genossenschaft kann am Anspruch eines Genossen auf Auszahlung des künftigen Auseinandersetzungsguthabens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen kein Pfandrecht mehr erwerben, wenn die Entstehung des verpfändeten Anspruchs von rechtsgeschäftlichen Erklärungen der Beteiligten abhängt (Erweiterung von BGHZ 160, 1 ).

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2009 S. 389 Nr. 8
NJW-RR 2009 S. 755 Nr. 11
WM 2009 S. 416 Nr. 9
ZIP 2009 S. 380 Nr. 8
FAAAD-09956

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