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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 12 K 2457/07 AO

Gesetze: AO § 237 Abs. 1 Satz 1

Berechnung von Aussetzungszinsen nach dem geschuldeten und tatsächlich von der Vollziehung ausgesetzten Betrag

Leitsatz

Hat das Finanzamt den Steueranspruch aus einem Folgebescheid durch bestandskräftigen Bescheid betragsmäßig zu hoch von der Vollziehung ausgesetzt, weil die steuerlichen Auswirkungen eines streitigen Grundlagenbescheides (Gewinnfeststellung) fehlerhaft berechnet wurden, fehlt es für die Festsetzung von Aussetzungszinsen jedenfalls dann an einer rechtlichen Grundlage, wenn die Klage gegen den Grundlagenbescheid in vollem Umfang Erfolg hatte.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
RAAAD-10583

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