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FG Münster Urteil v. - 15 K 3848/04 U

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14 Satz 1

Umsatzsteuer:

Steuerbefreiung; Frage der Einordnung der Kinesiologie als Heilbehandlung

Leitsatz

Die Kinesiologie ist keine ähnliche heilberufliche Tätigkeit i.S.d. § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG. Weder ist das Berufsbild des Kinesiologen bislang hinreichend gefestigt noch handelt es sich bei der Kinesiologie um eine wissenschaftlich anerkannte Heilmethode.

Fundstelle(n):
DStZ 2009 S. 260 Nr. 8
FAAAD-10587

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