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BFH Urteil v. - II R 34/08

Gesetze: KraftStG § 3c Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1

Keine begünstigte Nachrüstung mit Rußpartikelfilter vor der erstmaligen Zulassung eines Pkw; die eingeschränkte Förderung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG

Leitsatz

Der Einbau eines Rußpartikelfilters vor der erstmaligen Zulassung eines PKW zum Verkehr stellt keine nachträgliche technische Verbesserung im Sinne des § 3c Abs. 1 Satz 1 KraftStG dar.
Vergleichbar .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 609 Nr. 4
HFR 2009 S. 690 Nr. 7
JAAAD-10726

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