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BFH Beschluss v. - III B 159/07

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 76 Abs. 2, FGO § 96

Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder zur Fortbildung des Rechts nur bei Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage; kein Verfahrensfehler bei Einwendungen gegen die fehlerhafte Beweiswürdigung

Fundstelle(n):
DAAAD-10728

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