Anspruch auf Kindergeld für ein arbeitsuchendes Kind nur bei
Meldung als Arbeitsuchender bei der Bundesagentur für Arbeit
Leitsatz
Nach der zum geltenden Neufassung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genügt die Meldung als Arbeitsuchender bei der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit. Die übrigen Merkmale der Arbeitslosigkeit im Sinne des § 119 Abs. 1 SGB III, wie Eigenbemühungen und Verfügbarkeit, brauchen nicht mehr nachgewiesen zu werden. Die Arbeitsplatzsuche des Kindes auf eigene Initiative ohne gleichzeitige Beteiligung der Agentur für Arbeit reicht nicht aus.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 567 Nr. 4 StBW 2009 S. 6 Nr. 11 NAAAD-10729