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Oberfinanzdirektion Rheinland - S 2244 - 2009/0003 - St 14

Nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG durch eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen; Sanierungs- und Zwerganteilsprivileg

Bezug:

In seiner bisher ständigen Rechtsprechung knüpft der BFH hinsichtlich einer steuerlichen Berücksichtigung von eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen (Darlehen, Bürgschaft) als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG streng an die zivilrechtlichen Grundsätze zum Eigenkapitalersatzrecht an. Zur diesbezüglichen Bedeutung des so genannten Sanierungs- und Zwerganteilsprivileg nimmt die OFD wie folgt Stellung:

1. Erwerb von Geschäftsanteilen zur Überwindung der Gesellschaftskrise

Durch Art. 10 Nr. 2 des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich vom (KonTraG, BGBl. 1998 I S. 786) ist § 32a Abs. 3 GmbHG um folgenden Satz 3 ergänzt worden:

„Erwirbt ein Darlehensgeber in der Krise der Gesellschaft Geschäftsanteile zum Zweck der Überwindung der Krise, führt dies für seine bestehenden oder neugewährten Kredite nicht zur Anwendung der Regeln über den Eigenkapitalersatz.”

In derartigen Fällen unterliegen Tilgungs- und Zinszahlungen auf Gesellschafter-Darlehen zwar keiner Auszahlungssperre – die entsprechenden Forderungen sind also nicht nachrangig – doch schließt diese Freistellung der Darlehen eines Sanierungsgesellschafters von den Beschränkungen des § 32a GmbHG im Zusammenhang mit § 17 Abs. 2 und 4 EStG nicht deren Funkti...

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