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BAG Beschluss v. - 1 ABR 54/07

Gesetze: BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1; BetrVG § 80 Abs. 2; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ZPO § 81; ZPO § 264 Nr. 2; ZPO § 559 Abs. 1; ArbGG § 81 Abs. 1

Leitsatz

Reichen die Angaben in einer Bruttolohn- und -gehaltsliste iSv. § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbs. BetrVG nicht aus, um den Betriebsrat im erforderlichen Umfang zu unterrichten, ist der Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG zu weitergehenden Auskünften verpflichtet.

Fundstelle(n):
DB 2009 S. 407 Nr. 8
FAAAD-10762

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