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BAG Beschluss v. - 1 ABR 74/07

Gesetze: BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Eine für die Dauer von mehr als einem Monat vorgesehene Erhöhung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von mindestens zehn Stunden pro Woche ist eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung.

Fundstelle(n):
BB 2009 S. 605 Nr. 12
DB 2009 S. 743 Nr. 14
PAAAD-10763

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