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BAG Urteil v. - 2 AZR 967/06

Gesetze: KSchG § 2; BetrVG § 99

Leitsatz

Hat wegen der Eingruppierung des Arbeitnehmers ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 BetrVG stattgefunden, kann sich der Arbeitgeber im Rechtsstreit über eine Änderungskündigung nicht auf die Maßgeblichkeit einer dem Ergebnis des durchgeführten Beschlussverfahrens widersprechenden Eingruppierung berufen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
WAAAD-10778

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