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LAG Schleswig-Holstein Beschluss v. - 2 Ta 268/06

Gesetze: ZPO § 148

Leitsatz

Hat ein Arbeitnehmer erstinstanzlich in einem Kündigungsrechtstreit nicht rechtskräftig obsiegt und erhebt er anschließend Klage auf Zahlung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs, so ist im Falle einer Aussetzungsentscheidung auch zu berücksichtigen, ob Berufung des Arbeitgebers in der Bestandsstreitigkeit Erfolgsaussicht eingeräumt wird.

Fundstelle(n):
SAAAD-12194

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