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LAG Schleswig-Holstein Beschluss v. - 2 TaBV 42/07

Gesetze: BetrVG § 23 Abs. 3; BetrVG § 87 Abs. 1; ZPO § 890

Leitsatz

Unterlässt ein Betriebsrat es über mehrere Jahre, einen Verstoß des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte zu beanstanden, führt dies nicht zur Verwirkung des Mitbestimmungsrechts.

Fundstelle(n):
LAAAD-12302

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