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LAG Schleswig-Holstein Urteil v. - 4 Sa 420/07

Gesetze: TVG § 3 Abs. 3; TVG § 4 Abs. 5; BGB § 133; BGB § 157

Leitsatz

Eine andere Abmachung gemäß § 4 V TVG kann auch während der Laufzeit des Tarifvertrages vereinbart werden, wenn sie auf die Beseitigung der später eintretenden Nachwirkung gerichtet ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAD-12698

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