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BGH Beschluss v. - IX ZR 237/07

Gesetze: InsO § 91 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1; BGB § 816 Abs. 2

Leitsatz

Eine vor Insolvenzeröffnung von dem Schuldner an einen Nichtberechtigten erbrachte Leistung kann nach Insolvenzeröffnung von dem Berechtigten genehmigt werden, um bei dem Nichtberechtigten Rückgriff zu nehmen.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2009 S. 705 Nr. 10
WM 2009 S. 517 Nr. 11
HAAAD-13511

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