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FG München Beschluss v. - 7 V 3317/08

Gesetze: FGO § 69, AO § 365 Abs. 3

Umdeutung eines Einspruchs in eine Klage

Leitsatz

1. Die Umdeutung eines Einspruchs in eine Klage ist schon wegen der Kostenpflicht der Klageerhebung etwas qualitativ anderes als die Erhebung eines kostenfreien Einspruchs und deshalb nur in besonderen Ausnahmesituationen möglich.

2. Wurde der Einspruch durch einen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe eingelegt, scheidet eine Umdeutung regelmäßig aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
IAAAD-13849

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