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BFH Beschluss v. - VI B 129/07

Gesetze: EStG § 3 Nr. 62, GG Art. 3 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Verfassungsmäßigkeit der Vorsorgeaufwendungen nach § 3 Nr. 62 EStG bereits geklärt; Zukunftssicherungsleistungen, die aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht erbracht werden, nicht nach § 3 Nr. 62 EStG steuerbefreit

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 742 Nr. 5
FAAAD-13931

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