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BFH Beschluss v. - VI B 77/08

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 9 Abs. 1

Frage nach der Bedeutung des Werbungskostenbegriffs nicht von grundsätzlicher Bedeutung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 760 Nr. 5
TAAAD-13935

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