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BFH Beschluss v. - VII B 166/08

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 119 Nr. 1, FGO § 79b

Keine Revisionszulassung wegen Vorenthaltung des gesetzlichen Richters durch eine unberechtigte Ablehnung eines Befangenheitsantrags; keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzen einer Ausschlussfrist

Fundstelle(n):
YAAAD-13942

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