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BFH Urteil v. - IX R 89/07

Gesetze: EStG § 10d, EStG § 52 Abs. 25

Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10d EStG

Leitsatz

1. § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG in der Fassung des JStG 2007 gilt gemäß § 52 Abs. 25 Satz 5 EStG in der Fassung des JStG 2007 (nur) für alle bei Inkrafttreten des JStG 2007 am noch nicht abgelaufenen Feststellungsfristen.
2. § 181 Abs. 5 Satz 1 AO bewirkt nach seinem Wortlaut - anders als die in § 171 AO getroffenen Regelungen - keine Ablaufhemmung der Festsetzungs- oder Feststellungsfrist, sondern ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Erlass eines Feststellungsbescheides mit eingeschränktem Regelungsgehalt, obwohl die Feststellungsfrist bereits abgelaufen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 762 Nr. 5
HFR 2009 S. 577 Nr. 6
GAAAD-13961

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