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BGH Urteil v. - III ZR 197/08

Gesetze: BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34

Leitsatz

Zur haftungsrechtlichen Zuordnung eines Schadens, der dem Bauherrn aufgrund der amtspflichtwidrigen Aufhebung einer Baugenehmigung dadurch entstanden ist, dass der vom Bauherrn beauftragte Bauunternehmer von einem für diesen Fall eingeräumten Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und den vertraglich zugesagten "pauschalen Schadensersatz" verlangt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2009 S. 1207 Nr. 17
BAAAD-14041

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