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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Freie Unterkunft und Verpflegung

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Der Sachbezugswert für freie Verpflegung wurde ab von bisher 313 € auf 333 € monatlich angehoben.

Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt ab statt bisher 278 € nunmehr 282 € monatlich.

Damit steigt der Sachbezugswert für freie Unterkunft und Verpflegung ab von bisher 591 € auf 615 € monatlich.

Auf die als Anhang 3 zum Lexikon abgedruckte Übersicht „Sachbezugswerte 2025“ wird hingewiesen.

Der Sachbezugswert für einzelne Mahlzeiten (sog. Kantinenessen) erhöht sich ab

  • für ein Frühstück

  • für ein Mittag- oder Abendessen

Auf die ausführlichen Erläuterungen beim Stichwort „Mahlzeiten“ wird Bezug genommen.

1. Allgemeines

Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer freie Unterkunft und Verpflegung, ist dieser geldwerte Vorteil als Sachbezug steuer- und beitragspflichtig.

Wird Unterkunft und Verpflegung nur verbilligt gewährt, ist der Unterschied zwischen dem Wert des Sachbezugs und dem vom Arbeitnehmer gezahlten Entgelt steuer- und beitragspflichtig.

Bei der steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung von Sachbezügen nehmen die Sachbezüge „Unterkunft und Verpflegung“ eine Sonderstellung ein, da hierfür in der Sozialversicherungsentgeltverordnung besondere Sachbezugswerte amt...

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