Rechtmäßigkeit von Vorsteuerberichtigungen gem. § 15a UStG aus der Anschaffung von Geldspielgeräten
Leitsatz
Die Änderung der für den Vorsteuerabzug „maßgebenden Verhältnisse” i. S. d. § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG kann auch dadurch eintreten,
dass bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs
im Abzugsjahr zu Grunde lag (hier: Steuerpflicht der Umsätze mit Geldspielgeräten), sich in einem der Folgejahre als unzutreffend
erweist, wobei allerdings Voraussetzung ist, dass die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr bestandskräftig und unabänderbar
ist (hier: Festsetzungsverjährung).