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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 K 323/07 EFG 2009 S. 767 Nr. 10

Gesetze: FGO § 108, ZPO § 559

Tatbestandsberichtigung

Leitsatz

Zur Frage, ob die Vorschrift des § 108 FGO auch auf Urteile anwendbar ist, die im schriftlichen Verfahren ergangen sind.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 767 Nr. 10
XAAAD-15318

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