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BGH Urteil v. - III ZR 179/08

Gesetze: BGB § 307 Abs. 2; BGB § 621; TKG § 45k; TKG § 78; TKG § 84

Leitsatz

Folgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telefonfestnetzanschlüsse benachteiligt die Kunden nicht nach Treu und Glauben unangemessen:

"Das kündbar. Die Kündigung muss der zuständigen Niederlassung der X (= Anbieter) oder dem Kunden mindestens sechs Werktage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Der Samstag gilt nicht als Werktag."

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2009 S. 1334 Nr. 19
WM 2009 S. 995 Nr. 21
UAAAD-15384

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