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BGH Urteil v. - IX ZR 79/07

Gesetze: InsO § 133 Abs. 1; ZPO § 851; ZPO § 857

Leitsatz

Hat der Käufer für ein mit einer Zwangshypothek belastetes Betriebsgrundstück auch unter Berücksichtigung der Übernahme dieser dinglichen Belastung eine nicht annähernd dem Verkehrswert entsprechende Zahlung zu erbringen und räumt er hinsichtlich der Differenz zwischen seiner Zahlungspflicht und dem Verkehrswert dem Verkäufer ein entgeltliches, auf den dem Verkehrswert entsprechenden Kaufpreis angerechnetes Nutzungsrecht höchstpersönlicher, unübertragbarer Art ein, kann die einen dringenden Liquiditätsbedarf des Verkäufers nahe legende, zu Lasten seiner Gläubiger wirkende Vertragsgestaltung ein Indiz für eine Kenntnis des Käufers sowohl von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers und als auch der Gläubigerbenachteiligung bilden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2009 S. 1125 Nr. 21
NJW-RR 2009 S. 634 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2009 S. 832
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2009 S. 406
WPg 2009 S. 752 Nr. 14
ZIP 2009 S. 573 Nr. 12
BAAAD-15399

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